Antwortdatum: 02.12.2024
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeit auf 48 Stunden/Woche im Durchschnitt, es gibt aber Tarifverträge. Bereitschaftsdienste gelten als Arbeitszeit. 24-Stunden-Schichten sind nur in engen Grenzen möglich, müssen durch Ausgleichstage kompensiert werden. Überlange Dienste dürfen die Gesundheit der Ärzte und Patientensicherheit nicht gefährden.