Antwortdatum: 12.01.2025
Patienten können Einsicht in die Krankenakte verlangen und ggf. ein Gutachten beantragen. Besteht ein Fehlerverdacht, kann man den Haftpflichtversicherer des Krankenhauses einschalten. Bei nachgewiesenem Fehler stehen Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Das Beschwerdeverfahren bei Schlichtungsstellen der Ärztekammern kann helfen, eine außergerichtliche Lösung zu finden.