Antwortdatum: 16.12.2024
Nur behandelnde Ärzte und Pflegepersonal, die den Patienten versorgen, dürfen Einsicht nehmen. Das Krankenhaus muss Zugriffsrechte beschränken und Logfiles führen. Weitergabe an Dritte ist nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage erlaubt. Die DSGVO verlangt technische und organisatorische Maßnahmen, um unbefugten Zugriff zu verhindern.