Antwortdatum: 21.12.2024
Die kassenärztliche Bedarfsplanung soll eine ausgewogene Ärzteverteilung gewährleisten. In gesättigten Gebieten werden Zulassungen begrenzt, um Überversorgung zu vermeiden. Man berechnet anhand von Arzt-Patienten-Relationen, ob noch freie Sitze vorhanden sind. Das kann zu Wartelisten oder übergangsweisen Kooperationsverträgen führen.