Antwortdatum: 07.12.2024
Das Fernbehandlungsverbot wurde gelockert. Ärzte dürfen telemedizinische Beratung durchführen, wenn sie das fachlich verantworten. Pauschale Ferndiagnosen ohne persönlichen Erstkontakt bleiben jedoch problematisch. Landesärztekammern haben Berufsordnungen angepasst, um Videokonsultationen zu erlauben, solange die ärztliche Sorgfalt gewährleistet ist.