Antwortdatum: 23.12.2024
Off-Label-Use bedeutet Einsatz eines Arzneimittels jenseits der zugelassenen Indikation. Ärzte dürfen das, wenn es medizinisch geboten ist und keine zugelassene Alternative existiert. Die Abrechnung ist jedoch schwierig. Kassen zahlen nur, wenn ein medizinisch anerkannter Nutzen plausibel ist oder der Gemeinsame Bundesausschuss Ausnahmen zulässt. Haftungsfragen sind strenger, da keine offizielle Zulassung vorliegt.