Die GKV übernimmt 'ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche' Leistungen, ohne das Maß des Notwendigen zu überschreiten. Der Gemeinsame Bundesausschuss definiert, was erstattungsfähig ist. Bestimmte Leistungen sind ausgeschlossen oder nur im Ausnahmefall möglich. Versicherte können Zusatzversicherungen abschließen, um mehr abzudecken.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen:
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».