Was ist der ‚Gemeinsame Bundesausschuss‘ (G-BA)? - Anwalte-de.com

Was ist der ‚Gemeinsame Bundesausschuss‘ (G-BA)?

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17.11.2024

Warum hat er so viel Einfluss?

Website-Administration 21.11.2024
Antwortdatum: 21.11.2024

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung (Kassen, Ärzte, Krankenhäuser). Er entscheidet, welche Leistungen in der GKV erstattet werden, legt Qualitätsstandards fest und erarbeitet Richtlinien. Seine Beschlüsse haben Gesetzeskraft. Damit prägt er wesentlich das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung.

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