Antwortdatum: 05.01.2025
Grundsätzlich existiert kein gesetzliches Zwangsalter, um als Arzt in eigener Praxis aufzuhören. In einigen Kammerordnungen gibt es Ausnahmen. Im Krankenhaus kann das Tarif- oder Dienstrecht eine Altersgrenze vorschreiben. Niedergelassene Vertragsärzte können bis zum Tod praktizieren, sofern sie die gesundheitlichen Anforderungen erfüllen. Jedoch kann die KV aus Qualitätsgründen eine Prüfung veranlassen.