Antwortdatum: 19.11.2024
Für Ultraschalluntersuchungen gibt es verschiedene Abrechnungsziffern (EBM/GOÄ). Ärzte brauchen eine Ultraschall-Qualifikation (Fachkunde). Die KV kann eine Genehmigung erteilen, wenn die entsprechenden Geräte, räumlichen Voraussetzungen und Kenntnisse vorliegen. Ohne diese Genehmigung ist die Abrechnung nicht zulässig.