Antwortdatum: 01.11.2024
Nach dem Transplantationsgesetz ist kommerzieller Organhandel verboten. Verstöße sind strafbar, bis hin zu Freiheitsstrafe, wenn Organe zum Kauf angeboten, vermittelt oder entnommen werden ohne Einhaltung der gesetzlichen Regeln. Das Gesetz soll Ausbeutung und kriminelle Machenschaften in der Transplantation verhindern.