Antwortdatum: 26.11.2024
Versicherte können eine Patientenquittung verlangen, die die abgerechneten Leistungen anzeigt. Das SGB V sieht das vor, um Transparenz zu schaffen. Nicht jeder erhält sie automatisch, man muss sie anfordern. So kann man nachvollziehen, welche Diagnosen und Leistungen der Arzt bei der Kasse abgerechnet hat.