Antwortdatum: 03.12.2024
Grundsätzlich ist Preistransparenz erlaubt, sofern sie nicht irreführend oder reißerisch präsentiert wird. Einfache Info über Kosten (z.B. Kosmetische Eingriffe) ist möglich. Verboten ist aggressive Werbung oder unsachliche Preisvergleiche. Ärzte müssen allerdings die GOÄ beachten und dürfen nicht pauschale Dumpingangebote außerhalb des Gebührenrahmens versprechen.