Antwortdatum: 15.12.2024
Vertragsrechtlich ist jeder Zulieferer für fristgerechte Lieferung verantwortlich. Kommt es zum Verzug, kann Schadensersatz geltend gemacht werden, sofern der Zulieferer den Lieferengpass verschuldet hat. Viele Lieferverträge regeln Haftungsausschlüsse oder Begrenzungen. Bei höherer Gewalt gilt oft eine Befreiung, wenn in der Klausel vorgesehen.