Antwortdatum: 08.11.2024
Das VerpackG verpflichtet Hersteller, ihre Verkaufsverpackungen bei einem dualen System (z.B. Grüner Punkt) zu lizenzieren. Sie zahlen dafür Beiträge, um die Entsorgung und das Recycling zu finanzieren. Auf der Verpackung müssen Kennzeichnungen stehen, die den Verbraucher über Material und Recyclingwege informieren. Verstöße gegen diese Meldepflichten können Bußgelder auslösen.