Antwortdatum: 17.01.2025
Ein Werkvertrag zielt auf einen konkreten Erfolg (z.B. fertiggestellte Bauteile), während ein Dienstvertrag nur das Tätigwerden schuldet. Bei Lohnfertigern wird meist ein Werkvertrag geschlossen, weil das fertige Erzeugnis geschuldet ist. Das hat Folgen für Haftung, Gewährleistung und Vergütungsregelungen.