Antwortdatum: 01.11.2024
In Konsortialverträgen definiert man Nutzungsrechte an entstehenden Patenten, Kostenaufteilung, Geheimhaltung und Haftung bei fehlerhaften Forschungsbeiträgen. Zudem klärt man, wer die Verwertungsrechte an Prototypen oder Ergebnissen erhält. Solche Verträge schützen alle Partner vor Rechtsunsicherheiten und ermöglichen geordnete Zusammenarbeit.