Antwortdatum: 15.12.2024
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet größere Unternehmen, auch bei ausländischen Zulieferern Menschenrechts- und Umweltstandards zu beachten. Reine Auslagerung in Niedriglohnländer entbindet nicht von der Verantwortung. Wer gegen grundlegende Standards (z.B. Kinderarbeit, Umweltzerstörung) verstößt, kann sanktioniert werden oder Imageschäden erleiden.