Antwortdatum: 12.12.2024
Kosmetik unterliegt der EU-Kosmetikverordnung sowie nationalen Bestimmungen. Hersteller müssen Reinheit, Sicherheitsbewertung und Kennzeichnung (INCIs) gewährleisten. Im erweiterten Sinne zählt es zum Produktionsrecht, weil es um die sichere Herstellung und Markteinführung kosmetischer Produkte geht. Missachtung kann Vertriebsverbote und Haftung auslösen.