Antwortdatum: 08.11.2024
Ja, das KrWG setzt Vorgaben für Abfallvermeidung und Recyclingquoten. Transportverpackungen müssen vom Hersteller oder Händler zurückgenommen und verwertet werden. Es gibt teils Branchenlösungen (Palettensysteme, Mehrwegkisten). Wer das nicht umsetzt, riskiert kostenpflichtige Entsorgungsanforderungen durch Behörden oder Abmahnungen von Mitbewerbern.