Wie ist das ‚Arbeitnehmererfindungsgesetz‘ (ArbnErfG) relevant für Produktionsunternehmen?
Wie ist das ‚Arbeitnehmererfindungsgesetz‘ (ArbnErfG) relevant für Produktionsunternehmen?
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Frage vom Besucher
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13.12.2024
Wenn ein Mitarbeiter eine patentfähige Idee entwickelt, wem gehört das?
Website-Administration
15.12.2024
Antwortdatum: 15.12.2024
ArbnErfG regelt, dass Diensterfindungen dem Arbeitgeber zustehen, wenn sie aus der betrieblichen Tätigkeit resultieren. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung, der Arbeitgeber kann die Erfindung verwerten. Das Gesetz definiert Abläufe für Meldung, Inanspruchnahme und Vergütungshöhe. So wird Rechtssicherheit in F&E gewährleistet.
Bei kleinen Gewerbebetrieben oder nebenberuflichen Aktivitäten stellt sich oft die Frage, ob überhaupt eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder ob es sich um 'Liebhaberei' handelt. Wie definiert das Steuerrecht diese Absicht, und warum hängt daran die Abzugsfähigkeit von Verlusten?
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