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Wie ist das ‚Arbeitnehmererfindungsgesetz‘ (ArbnErfG) relevant für Produktionsunternehmen?

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Frage vom Besucher

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13.12.2024

Wenn ein Mitarbeiter eine patentfähige Idee entwickelt, wem gehört das?

Website-Administration 15.12.2024
Antwortdatum: 15.12.2024

ArbnErfG regelt, dass Diensterfindungen dem Arbeitgeber zustehen, wenn sie aus der betrieblichen Tätigkeit resultieren. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung, der Arbeitgeber kann die Erfindung verwerten. Das Gesetz definiert Abläufe für Meldung, Inanspruchnahme und Vergütungshöhe. So wird Rechtssicherheit in F&E gewährleistet.

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