Antwortdatum: 31.10.2024
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) gilt im Wohnraumbereich. Für gewerbliche Mietverhältnisse vereinbaren Parteien oft eigenständig, welche Nebenkosten umlegbar sind (z.B. Energie, Wasser, Abwasser). Das Produktionsrecht selbst bezieht sich eher auf Sicherheit und Zulassungen. Bei Hallen- oder Maschinenmiete regelt ein gewerblicher Mietvertrag die Kostenteilung.