Antwortdatum: 01.11.2024
Ja, die GGVSEB setzt ADR-Abkommen um. Hersteller, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren (oder transportieren lassen), müssen Verpackungsvorschriften, Kennzeichnungen und Beförderungspapiere befolgen. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder Haftung im Schadensfall. Das schließt auch die Schulung der beauftragten Fahrer ein.