Antwortdatum: 01.01.2025
Das KrWG schreibt vor, dass Abfälle zuerst zu vermeiden sind, dann zu verwerten (Recycling, Energienutzung) und zuletzt zu beseitigen. Produktionsbetriebe sollen Prozesse so gestalten, dass weniger Abfall anfällt. Bei der Abfallentsorgung sind Nachweispflichten zu führen. Behörden können Sanktionen verhängen, wenn man die Hierarchie ignoriert und unnötig deponiert.