Antwortdatum: 20.11.2024
Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Obergrenzen, in der Regel 8 Stunden pro Tag, Ausnahmen bis 10 bei Ausgleich. Ein Arbeitszeitkonto darf nicht dazu führen, dass Beschäftigte dauerhaft überhöhte Arbeitszeiten leisten. Tarif- oder Betriebsvereinbarungen legen Details fest. Schichten müssen gesetzeskonform sein, mit angemessenen Pausen und Ruhezeiten.