Antwortdatum: 02.11.2024
Ja, die zuständigen Behörden (z.B. Gewerbeaufsicht) können unangekündigt erscheinen, Proben entnehmen, Dokumentationen überprüfen. Finden sie Verstöße, erteilen sie Auflagen oder verhängen Bußgelder. Bei akuter Gefahr können sie die Vermarktung untersagen oder Produkte beschlagnahmen. Der Betrieb hat Mitwirkungspflichten und muss die Dokumentation vorlegen.