Wann gelten Bauprodukte- und Bauproduktenverordnung (BauPVO) in der Produktion? - Anwalte-de.com
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Wann gelten Bauprodukte- und Bauproduktenverordnung (BauPVO) in der Produktion?

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Frage vom Besucher

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22.11.2024

Kann eine Firma, die Betonfertigteile herstellt, frei auf den Markt gehen?

Website-Administration 26.11.2024
Antwortdatum: 26.11.2024

Bauprodukte unterliegen der BauPVO, wenn sie dauerhaft in Bauwerken verbaut werden. Hersteller müssen eine Leistungserklärung erstellen, CE-Kennzeichnung anbringen und bewährte Prüfverfahren nutzen. Die Produktmerkmale müssen den harmonisierten Normen entsprechen. Ohne Erfüllung dieser Pflichten kann der Verkauf unzulässig sein, da Bausicherheit gefährdet sein könnte.

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06.11.2024
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