Antwortdatum: 26.11.2024
Bauprodukte unterliegen der BauPVO, wenn sie dauerhaft in Bauwerken verbaut werden. Hersteller müssen eine Leistungserklärung erstellen, CE-Kennzeichnung anbringen und bewährte Prüfverfahren nutzen. Die Produktmerkmale müssen den harmonisierten Normen entsprechen. Ohne Erfüllung dieser Pflichten kann der Verkauf unzulässig sein, da Bausicherheit gefährdet sein könnte.