Antwortdatum: 07.01.2025
Werden Betriebsdaten ohne Personenbezug verarbeitet, ist die DSGVO nicht anwendbar. Doch sobald Sensoren Rückschlüsse auf einzelne Mitarbeiter (z.B. Produktivitätsdaten) ermöglichen, greift der Datenschutz. Man braucht Rechtsgrundlage (Einwilligung oder legitimes Interesse), Minimierung der Daten und Sicherheitsmaßnahmen. Der Betriebsrat kann Mitbestimmungsrechte beanspruchen.