Antwortdatum: 09.12.2024
Wer als Händler Produkte importiert und erstmals in der EU anbietet, gilt rechtlich als 'Inverkehrbringer' oder 'Importeur' und übernimmt Herstellerpflichten. Die Marktüberwachung kann von ihnen CE-Dokumentationen, Nachweise zur Konformität fordern. Mangelnde Papiere führen zu Abmahnungen, Bußgeldern oder Rückrufaktionen.