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Was bedeutet die Marktüberwachung für private Onlinehändler, die importierte Produkte vertreiben?

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Frage vom Besucher

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07.12.2024

Haben die denselben Pflichten wie Großhersteller?

Website-Administration 09.12.2024
Antwortdatum: 09.12.2024

Wer als Händler Produkte importiert und erstmals in der EU anbietet, gilt rechtlich als 'Inverkehrbringer' oder 'Importeur' und übernimmt Herstellerpflichten. Die Marktüberwachung kann von ihnen CE-Dokumentationen, Nachweise zur Konformität fordern. Mangelnde Papiere führen zu Abmahnungen, Bußgeldern oder Rückrufaktionen.

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