Wer als Händler Produkte importiert und erstmals in der EU anbietet, gilt rechtlich als 'Inverkehrbringer' oder 'Importeur' und übernimmt Herstellerpflichten. Die Marktüberwachung kann von ihnen CE-Dokumentationen, Nachweise zur Konformität fordern. Mangelnde Papiere führen zu Abmahnungen, Bußgeldern oder Rückrufaktionen.
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