Antwortdatum: 19.12.2024
Das Tierschutzgesetz und EU-Schlachttierverordnung schreiben vor, dass Tiere beim Schlachten keine vermeidbaren Schmerzen erleiden. Betäubungsverfahren (Bolzenschuss, CO2, Elektrobetäubung) sind vorgeschrieben. Schlachthofbetreiber brauchen Fachkenntnisse und behördliche Genehmigung. Verstöße können tierquälerische Handlungen darstellen und strafrechtlich verfolgt werden.