Antwortdatum: 08.11.2024
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bezieht sich auf soziale Netzwerke und Hassrede-Entfernung. Für Produktionsbetriebe hat es wenig Relevanz, es sei denn, sie betreiben große Plattformen, wo Nutzer Inhalte veröffentlichen. Dann müssten sie Beschwerden bearbeiten. Grundsätzlich ist das NetzDG kein Bestandteil klassischen Produktionsrechts.