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Was passiert, wenn die Kartellbehörden Eingriffe in eine Produktionskooperation verhängen?

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Frage vom Besucher

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30.12.2024

Können zwei große Hersteller nicht einfach zusammen eine gemeinsame Produktion starten?

Website-Administration 03.01.2025
Antwortdatum: 03.01.2025

Kartellrecht (GWB, EU-Kartellrecht) verbietet wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Eine Kooperation zweier Marktführer zur Produktionskoordinierung könnte den Wettbewerb verzerren. Das Bundeskartellamt oder die EU-Kommission kann die Kooperation untersagen oder Auflagen verhängen. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Zusammenarbeit zulässig ist.

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