Antwortdatum: 03.01.2025
Kartellrecht (GWB, EU-Kartellrecht) verbietet wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Eine Kooperation zweier Marktführer zur Produktionskoordinierung könnte den Wettbewerb verzerren. Das Bundeskartellamt oder die EU-Kommission kann die Kooperation untersagen oder Auflagen verhängen. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Zusammenarbeit zulässig ist.