Antwortdatum: 14.11.2024
Just-in-time birgt hohe Abhängigkeit vom Lieferanten. Im Vertrag muss geregelt sein, welche Sanktionen bei Lieferverzug greifen (Verzugsstrafen). Die Haftung liegt beim Zulieferer, falls er die Verzögerung verschuldet. Doch der Abnehmer muss auch realistische Zeitfenster definieren. Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann Force-Majeure greifen, dann entfallen Regressansprüche.