Antwortdatum: 10.01.2025
Arbeitsschützerische Vorgaben (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung) erfordern, dass die Exposition der Beschäftigten unter Grenzwerte gesenkt wird, z.B. durch Kapselung der Maschinen, Gehörschutz oder organisatorische Maßnahmen. Außerdem kann das Immissionsschutzrecht Lärmemissionen nach außen regulieren. Betriebe sind verpflichtet, zumutbaren technischen Lärmschutz zu installieren.