Antwortdatum: 29.11.2024
Mit DDP (Incoterms) übernimmt der Verkäufer sämtliche Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort, inklusive Zoll, Einfuhrumsatzsteuer. Im Produktionsrecht kann das bedeuten, dass der Lieferant sich um alle Importformalitäten kümmert. Der Käufer bekommt die Ware quasi 'frei Haus'. Wer DDP vereinbart, muss die Zollabwicklung sicherstellen, was Haftung bei Problemen einschließt.