Antwortdatum: 16.12.2024
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen (z.B. Flug und Hotel) zu einem Gesamtpreis angeboten werden. Das Gesetz definiert besondere Schutzstandards: Der Reiseveranstalter haftet für alle Leistungen, muss Reisende über Preise und Bedingungen informieren und im Fall von Zahlungsunfähigkeit ist der Reisende durch einen Sicherungsschein geschützt. Zusätzlich bestehen Rechte bei Reisemängeln oder notwendigen Umbuchungen.