Antwortdatum: 13.12.2024
Bei einer Pauschalreise werden mindestens zwei Leistungen zu einem Gesamtpreis verkauft. Bei verbundenen Reiseleistungen schließt der Kunde nacheinander separate Verträge, etwa Flug und Mietwagen, über den gleichen Buchungsvorgang. Letzteres bietet weniger Schutz als eine Pauschalreise, aber es gelten bestimmte Informationspflichten. Die Haftung des Vermittlers ist geringer, da er nur organisiert, aber kein Gesamtpaket anbietet.