Antwortdatum: 26.12.2024
Bei einer Flugpauschalreise gelten sowohl die BGB-Regelungen für Pauschalreisen als auch die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Bei größerer Verspätung (mind. 3 Stunden) oder Annulierung kann man Ansprüche auf Ausgleichszahlungen geltend machen. Zusätzlich kann man gegen den Veranstalter wegen Reisemängeln vorgehen, falls die Verspätung andere Reiseteile beeinträchtigt.