Antwortdatum: 13.12.2024
Kreuzfahrten zählen oft als Pauschalreisen, weil sie mindestens Beförderung (Schiffsreise) und Unterkunft beinhalten. Die gleichen Vorschriften nach §§ 651a ff. BGB gelten. Allerdings können Kreuzfahrtunternehmen Sonderregelungen haben, etwa bei Routenänderungen aufgrund von Wetter. Wichtig ist, dass Kreuzfahrtkunden bei Reisemängeln vergleichbare Rechte (Minderung, Schadensersatz) haben wie bei jeder Pauschalreise.