Antwortdatum: 10.01.2025
Der Reisende muss den Mangel unverzüglich anzeigen und dem Veranstalter Gelegenheit geben, Abhilfe zu schaffen. Er darf sich also nicht sofort selbst um teurere Hotelzimmer kümmern und später Kostenersatz verlangen. Erst wenn der Veranstalter trotz Aufforderung nicht reagiert oder unzumutbare Lösungen anbietet, kann man eigene Maßnahmen ergreifen und Erstattung fordern.