Antwortdatum: 11.11.2024
Ist im Vertrag eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart, darf der Veranstalter die Reise absagen, wenn sie nicht erreicht wird. Er muss dann innerhalb der im Vertrag genannten Frist (z.B. 20 Tage vor Reisebeginn) stornieren und den gezahlten Reisepreis erstatten. Weitergehende Entschädigungen sind möglich, wenn diese Frist nicht eingehalten wird und Reisende dadurch Nachteile erleiden.