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Welche Bedeutung hat das Recht auf ‚Teilrücktritt‘ oder ‚Umbuchung‘?

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Frage vom Besucher

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23.12.2024

Oft möchte ich das Reiseziel ändern oder den Reisetermin verschieben. Habe ich einen gesetzlichen Anspruch darauf, oder hängt das von den AGB ab?

Website-Administration 25.12.2024
Antwortdatum: 25.12.2024

Einen gesetzlichen Anspruch auf Umbuchung gibt es grundsätzlich nicht. Reiseveranstalter können dem aber vertraglich zustimmen, oft gegen Gebühr. Ähnlich ist es bei Teilrücktritt (z.B. wenn nur eine Person aus der Gruppe abspringt). Die genauen Kosten und Bedingungen stehen meist in den AGB. Ein Rechtsanspruch resultiert nur aus Kulanz oder einer entsprechenden Vertragsklausel.

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