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Was regelt die EU-Verordnung zu Fahrgastrechten im Busverkehr?

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Frage vom Besucher

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24.11.2024

Neben Fluggastrechten gibt es doch auch Bahnkundenrechte – aber wie sieht es bei Fernbussen aus?

Website-Administration 28.11.2024
Antwortdatum: 28.11.2024

Für den grenzüberschreitenden Linienbusverkehr ab 250 km gilt die EU-Fahrgastrechteverordnung (181/2011). Sie regelt Entschädigungen bei Verspätungen, Stornierungen und Rechte behinderter Menschen. Passagiere haben Anspruch auf Erstattung oder Weiterbeförderung, Mahlzeiten und teilweise Hotelunterbringung bei langem Ausfall. Der Geltungsbereich ist jedoch eingeschränkt, z.B. auf bestimmte Distanz.

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