Antwortdatum: 28.11.2024
Für den grenzüberschreitenden Linienbusverkehr ab 250 km gilt die EU-Fahrgastrechteverordnung (181/2011). Sie regelt Entschädigungen bei Verspätungen, Stornierungen und Rechte behinderter Menschen. Passagiere haben Anspruch auf Erstattung oder Weiterbeförderung, Mahlzeiten und teilweise Hotelunterbringung bei langem Ausfall. Der Geltungsbereich ist jedoch eingeschränkt, z.B. auf bestimmte Distanz.