Antwortdatum: 18.11.2024
Bei Pauschalreisen kann die Haftung für Sachschäden auf einen bestimmten Betrag pro Reise (meist das Dreifache des Reisepreises) begrenzt werden, falls kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden vorliegt. Bei Personenschäden ist allerdings keine Beschränkung zulässig. Darüber hinaus regeln internationale Abkommen (z.B. Montrealer Übereinkommen) den Ausgleich bei Fluggepäckverlust.