Wenn mein Reisegepäck verschwindet, kann der Veranstalter seine Haftung begrenzen?
Website-Administration
18.11.2024
Antwortdatum: 18.11.2024
Bei Pauschalreisen kann die Haftung für Sachschäden auf einen bestimmten Betrag pro Reise (meist das Dreifache des Reisepreises) begrenzt werden, falls kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden vorliegt. Bei Personenschäden ist allerdings keine Beschränkung zulässig. Darüber hinaus regeln internationale Abkommen (z.B. Montrealer Übereinkommen) den Ausgleich bei Fluggepäckverlust.
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Ich habe gehört, dass Veranstalter bereits vor Vertragsabschluss bestimmte Daten bereitstellen müssen, beispielsweise über Reiseziel, Leistungen und Stornierungsbedingungen. Was genau ist vorgeschrieben?