Antwortdatum: 25.12.2024
Der Veranstalter kann auf Einreisebestimmungen hinweisen, die Impfungen erfordern. Er kann aber nicht eigenständig Impfpflicht anordnen, sondern muss die landesspezifischen Vorgaben nennen. Wer ohne nötigen Impfschutz reist und abgewiesen wird, trägt das Risiko selbst. Bei pandemischen Lagen könnte der Veranstalter Hygienekonzepte fordern, aber eine Pflichtimpfung hängt von staatlichen Regelungen ab.