Antwortdatum: 19.11.2024
Eine reine Anmietung von Ferienwohnung oder Ferienhaus zählt meist nicht als Pauschalreise, da nur eine Leistung gebucht wird (Unterkunft). Dann gilt Mietrecht, mit speziellen Regelungen zu Mängeln. Wenn jedoch Zusatzleistungen integriert sind, könnte Pauschalreisecharakter entstehen. Ansonsten gelten die §§ 535 ff. BGB und allgemeine Gewährleistungsregeln des Mietrechts.