Antwortdatum: 12.11.2024
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass zu hohe Anzahlungen unangemessen sein können. Üblich sind 20-30% Anzahlung, der Rest nahe dem Reisetermin. Ausnahmsweise kann eine höhere Anzahlung gerechtfertigt sein, wenn z.B. teure Flugtickets sofort fällig werden. Eine Pauschale von 50% kann gerichtlich als unverhältnismäßig eingestuft werden.