Antwortdatum: 16.12.2024
Meist kommt der Reisevertrag verbindlich zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt und der Veranstalter die Buchung schriftlich oder in Textform bestätigt. Die Buchungsbestätigung dient als Beleg, welche Leistungen vereinbart sind. Mündliche Zusagen können ebenfalls bindend sein, doch die schriftliche Form vermeidet Streit über Inhalt und Preis.