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Kann ich mich bei Kreuzfahrten auf die EU-Fluggastrechteverordnung berufen, wenn das Schiff verspätet anlegt?

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Frage vom Besucher

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21.12.2024

Gilt die EU-VO 1177/2010 für Schiffspassagiere?

Website-Administration 26.12.2024
Antwortdatum: 26.12.2024

Ja, es gibt eine separate Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 zu Rechten von Fahrgästen im See- und Binnenschiffsverkehr. Sie gewährt Ansprüche bei Verspätungen, Annullierungen oder unzugänglichen Häfen, analog zu Flug- oder Bahnrechten. Bei Kreuzfahrten kann zudem das Pauschalreiserecht anwendbar sein. Die Fluggastrechteverordnung 261/2004 bezieht sich nur auf Flugverkehr, nicht Schiffsreisen.

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