Reicht das als wesentlicher Mangel, um die Reise abzubrechen?
Website-Administration
10.12.2024
Antwortdatum: 10.12.2024
Das ist oft ein klassischer Reisemangel. Man sollte unverzüglich reklamieren und Abhilfe fordern, z.B. ein gleichwertiges Hotel. Bietet der Veranstalter nur ein minderwertiges Hotel an, kann man Preisminderung verlangen. Ist das Ersatzhotel erheblich schlechter, kann man vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude einfordern.
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